Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erbringung von Marketing-Dienstleistungen der Traffic Forces Ltd („Traktion"). Stand: Juli 2026.

Entwurf — anwaltlich prüfen lassen. Diese AGB sind eine fundierte Vorlage, aber kein Anwaltsersatz. Insbesondere Laufzeit-, Haftungs-, Garantie- und Gerichtsstandsklauseln sowie die grenzüberschreitende Konstellation (UK-Limited mit österreichischer Betriebsstätte) sind vor dem Einsatz von einem/einer österreichischen Wirtschaftsanwält:in bzw. dem WKO-Rechtsservice freizugeben. Die WKO-Fachgruppe Werbung stellt geprüfte Musterverträge bereit.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Traffic Forces Ltd, Betriebsstätte Wiener Neudorf („Auftragnehmerin"), und ihren Auftraggebern über Marketing-Dienstleistungen. (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

(1) Gegenstand ist die Erbringung von Social-Media-Marketing-Leistungen (u. a. Strategie, Content-Erstellung, Veröffentlichung, Community-Betreuung) nach Maßgabe des jeweiligen Angebots bzw. der Leistungsbeschreibung. (2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag; die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten Erfolg (etwa festgelegte Reichweiten, Umsätze, Follower- oder Ranking-Ergebnisse).

§ 3 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. (2) Die Laufzeit, eine etwaige Verlängerung und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt.

§ 4 Preise & Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB). (4) An Dritte weitergegebene Fremdkosten (z. B. Werbebudget/Ad-Spend, Lizenzgebühren) sind gesondert zu tragen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge (Social-Media- und Werbekonten), Freigaben, Inhalte und Informationen bereit. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Leistungsfristen entsprechend; ein Leistungsverzug der Auftragnehmerin liegt insoweit nicht vor.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) An den im Auftrag erstellten Inhalten erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung. (2) Die Auftragnehmerin darf erstellte Arbeiten nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen. (3) Rechte an eingesetztem Dritt- oder Stockmaterial sowie an KI-generierten Inhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 7 Gewährleistung & Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Personenschäden — ausgeschlossen; die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3) Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte Jahresentgelt begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

§ 8 Verantwortung für Inhalte

Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Aussagen verantwortlich. Er hält die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter (insb. aus Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) frei, die aus solchen Inhalten resultieren.

§ 9 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei der Betreuung von Social-Media-Kanälen und Werbekonten), schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO als gesondertes Dokument ab.

§ 10 Zufriedenheitsgarantie

Ist der Auftraggeber innerhalb von 90 Tagen ab Leistungsbeginn mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden, kann er den Vertrag schriftlich beenden; das Entgelt für die letzte Abrechnungsperiode wird erstattet. Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. Ausgenommen sind an Dritte weitergegebene Fremdkosten. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. (2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für die österreichische Betriebsstätte sachlich zuständige Gericht vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.